Vergleichbare Gerichtsentscheidungen
Entscheidungen zu Fassaden-, Feuchte- und Sockelschäden, fachlichen Warnpflichten, denkmalschutzrechtlichen Eingriffen und Verjährungsfragen.
OGH 5 Ob 42/21v
Sachverhalt / Ergebnis: 2006/07 errichtete Fassade; verborgene Putz- und Haftungsmängel, später Feuchte und Hohllagen. Verjährungsfrage zugunsten des Klägers entschieden; Haftung noch nicht insgesamt abschließend.
Bedeutung: Verjährung bei später erkannter Ursache eines Fassadenmangels; Prüfung der frühen Schadensmanifestation.
OGH 10 Ob 56/19m
Sachverhalt / Ergebnis: Sockel- und Abdichtungsfehler; jahrelange Feuchteschäden, erfolglose Besserungsversuche. Ansprüche teils verjährt.
Bedeutung: Verjährung bei bereits früher bekannter Ursache von Sockel- und Abdichtungsschäden.
OGH 6 Ob 67/19z
Sachverhalt / Ergebnis: Warnpflicht im Bauvertrag; Maßstab erwartbarer Fachkunde und Grenzen fremder Gewerke.
Bedeutung: Wichtig für Maler, Fassadenunternehmen und Bauaufsicht.
OGH 7 Ob 111/20d
Sachverhalt / Ergebnis: Bauphysikalische Planungsmängel; spätere Klärung der eigentlichen Ursache und ÖNORM als Sorgfaltsmaßstab.
Bedeutung: Bedeutung von Gutachten und späterer Ursachenkenntnis.
VwGH 2001/09/0059
Sachverhalt / Ergebnis: Fassadenerneuerung an Denkmalen; Neuverputz kann bewilligungspflichtig sein.
Bedeutung: Rechtliche Behandlung einer historischen Fassadenerneuerung nach § 5 DMSG.
LVwG Wien VGW-101/007/3831/2022
Sachverhalt / Ergebnis: Wiederherstellung bei denkmalrelevanten Fassadenveränderungen.
Bedeutung: Wiederherstellungsmaßnahmen nach Veränderung einer geschützten Fassade.
Die Entscheidungen dienen der juristischen Prüfung der im Gutshof dokumentierten Sanierungsmaßnahmen und ihrer Folgen; sie ersetzen keine Einzelfallbeurteilung.